Worum es geht
Die Richtlinien für den städtischen Sonderfonds zur Unterstützung von Schwangeren, Eltern und Kindern wurden angepasst und das Budget um 100.000 Euro gekürzt, was der Ausschuss einstimmig beschloss. Vorgeburtliche Hilfen der Stadt greifen künftig erst, wenn vorrangige Bundesmittel ausgeschöpft sind, während die Hilfen für Kleinkinder im zweiten und dritten Lebensjahr unverändert bestehen bleiben.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.