Worum es geht
Der Rat hat Änderungen für den städtischen Sonderfonds „Hilfen für Schwangere, Eltern und Kinder“ zum Jahresbeginn 2025 beschlossen. Vorgeburtliche Hilfen aus diesem Topf werden künftig erst gezahlt, wenn Mittel der übergeordneten Bundesstiftung aufgebraucht sind. Die bestehenden Unterstützungen für das zweite und dritte Lebensjahr bleiben bestehen, während das städtische Budget um 100.000 Euro gekürzt wird.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.