Worum es geht
Der Rat hat einen Antrag abgelehnt, der die Planungsverwaltung Münster auf eine Höchstdauer von drei Jahren für Bebauungspläne verpflichten sollte. Ebenso wurden Vorgaben zur vorrangigen Bearbeitung von gefördertem Wohnraum und der Zurückstellung theoretischer Konzepte mehrheitlich zurückgewiesen. Die bisherigen Abläufe der städtischen Bauleitplanung bleiben somit unverändert.
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