Frisch Auf! Münster

Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft · 20. Mai 2025 · TOP 8.10

Interkommunale Zusammenarbeit - Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen den Städten Münster und Sendenhorst hier: Übertragung der Straßenbaulast für das Grundstück Gemarkung Albersloh, Flur 5, Flurstück 84 auf die Stadt Münster

Einstimmig beschlossen

Worum es geht

Der Ausschuss hat einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Stadt Sendenhorst zur Übertragung einer Straßenbaulast einstimmig zugestimmt. Die Übernahme der Pflichten an einem Bahnübergang ist ein notwendiger Schritt für die Reaktivierung der WLE-Bahnstrecke. Durch diesen formalen Beschluss entstehen Münster unmittelbar keine Kosten.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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