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Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft · 20. Mai 2025 · TOP 8.14

Elternbeiträge für Kinderbetreuungsangebote - Entlastung der unteren Einkommensgruppen Satzung zur Änderung der „Satzung zur Erhebung und zur Höhe von Elternbeiträgen für die Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und die Teilnahme an Förder- und Betreuungsangeboten an Grund- und Förderschulen und offenen Ganztagsschulen“

Mehrheitlich beschlossen

Worum es geht

Der Finanzausschuss stimmte mehrheitlich für eine Entlastung unterer Einkommensgruppen bei den Beiträgen für Kitas, Tagespflege und schulische Ganztagsangebote. Ab dem 1. August 2025 sinken die Monatsbeiträge für Familien mit einem Einkommen bis 50.000 Euro um 8 Prozent und für Einkommen bis 62.000 Euro um 4 Prozent. Für viele Eltern in Münster verringern sich dadurch die regelmäßigen Betreuungskosten.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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