Frisch Auf! Münster

Rat · 7. Oktober 2026 · TOP 15

Umgang mit den Änderungen der kommunalen Vergabegrundsätze zum 01.01.2026 (§ 75a GO NRW) und Umsetzung von ökologisch-sozialen Nachhaltigkeitsanforderungen bei öffentlichen Vergabe- und Beschaffungsvorgängen

Mehrheitlich geändert beschlossen

Worum es geht

Der Rat hat den Bericht und das Vorgehen bezüglich der neuen gesetzlichen Vergabegrundsätze sowie zur Verankerung sozial-ökologischer Nachhaltigkeitskriterien mehrheitlich in geänderter Fassung beschlossen. Durch das Inkrafttreten neuer Landesregelungen in der Gemeindeordnung NRW müssen städtische Auftragsvergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte rechtlich neu geordnet werden.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

  • #Vergaberecht
  • #Nachhaltigkeit
  • #Beschaffung
  • #Gemeindeordnung

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