Frisch Auf! Münster

Rat · 1. Juli 2026 · TOP 19

Förderung von Einzelmaßnahmen an Baudenkmälern durch die Stadt Münster

Einstimmig beschlossen

Worum es geht

Eigentümer denkmalgeschützter Gebäude erhalten weiterhin städtische Hilfe: Der Rat hat einstimmig die städtischen Förderrichtlinien an neue Vorgaben des Landes Nordrhein-Westfalen angepasst. Für die Jahre 2026 und 2027 stehen jeweils 50.000 Euro an städtischen Eigenmitteln für Sanierungen und Instandsetzungen bereit.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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