Worum es geht
Der Rat hat die Änderung und Fortführung der Benennungsrechtssatzung für geförderten Wohnraum einstimmig beschlossen. Dadurch behält die Stadt das Recht, bei freiwerdenden Sozialwohnungen gezielt Mieterinnen und Mieter mit besonderer Dringlichkeit vorzuschlagen oder entsprechende Vereinbarungen mit Vermietern fortzuführen. Dies soll Menschen mit geringerem Einkommen den Zugang zu bezahlbarem Wohnraum in Münster erleichtern.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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