Worum es geht
Der Rat hat die Besetzung der drei Kreiswahlausschüsse für die Landtagswahl am 25. April 2027 einstimmig beschlossen. Die Gremien für die Wahlkreise Münster I – Steinfurt IV, Münster II und Münster III – Coesfeld III setzen sich aus vorgeschlagenen Beisitzenden und Stellvertretungen der Fraktionen zusammen. Damit sind die organisatorischen Weichen für die ordnungsgemäße Durchführung der kommenden Landtagswahl in den Münsteraner Wahlbezirken gestellt.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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