Worum es geht
Der Ausschuss hat Anpassungen der Satzungen für Abfall-, Abwasser-, Gewässer- und Straßenreinigungsgebühren mehrheitlich beschlossen. Damit werden insbesondere die Zahlungsfristen und Abläufe bei nachträglichen Abrechnungen bürgerfreundlich und rechtssicher geregelt, wenn Gebührenbescheide erst später im Jahr versendet werden.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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