Frisch Auf! Münster

Hauptausschuss · 1. Juli 2026 · TOP 13

Förderung von Einzelmaßnahmen an Baudenkmälern durch die Stadt Münster

Einstimmig beschlossen

Worum es geht

Die Richtlinien zur Förderung von privaten Baudenkmälern in Münster wurden einstimmig an geänderte Vorgaben des Landes Nordrhein-Westfalen angepasst. Für die Jahre 2026 und 2027 stellt die Stadt jeweils 50.000 Euro an Eigenmitteln bereit. Eigentümerinnen und Eigentümer von Denkmälern können damit auch künftig Zuschüsse für kleinere Instandhaltungsmaßnahmen erhalten.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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