Frisch Auf! Münster

Hauptausschuss · 1. Juli 2026 · TOP 23

Änderung der Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit

Einstimmig beschlossen

Worum es geht

Die Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit werden zum 1. Januar 2027 geändert. Dabei werden strukturell geförderte Träger ausgegliedert, um Förderverfahren zu vereinfachen, ohne dass dabei zusätzliche Haushaltskosten entstehen.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

  • #Jugendarbeit
  • #Kinderförderung
  • #Jugendhilfe

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