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Anfrage AFN/0002/2022 · Bezirksvertretung Münster-Nord · 3. Mai 2022 · TOP 2.3

Wilkinghege

Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der BV Nord vom 25.04.2022 -

  • Grüne

Gefragt

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Bezirksvertretung Münster-Nord fragt, ob die Tempo-30-Regelung auf der Straße Wilkinghege auf beide Fahrtrichtungen ausgeweitet werden kann. Zudem möchte sie wissen, ob an der Querungsstelle Gasselstiege Tempo 30 oder andere Maßnahmen zur Erleichterung der Querung für den Fuß- und Radverkehr verkehrsrechtlich möglich sind.

Antwort der Verwaltung

Die Verwaltung teilt mit, dass eine Ausweitung von Tempo 30 in Gegenrichtung rechtlich nicht zulässig ist, da die notwendige Sichtweite vor dem Fußgängerüberweg dort im Gegensatz zur kurvigen Gegenrichtung gegeben ist. Auch an der Querung Gasselstiege fehlen die gesetzlichen Voraussetzungen für Tempo 30, da dort weder eine geschwindigkeitsbedingte Unfalllage noch schützenswerte Einrichtungen oder Lärmbelastungen vorliegen. Die Stelle sei bereits durch Warnzeichen, ein Dialogdisplay und eine Querungshilfe gesichert; weitergehende Maßnahmen sind erst bei einer Reform der Straßenverkehrs-Ordnung denkbar.

  • Bei einer vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h ist eine Erkennbarkeit des Fußgängerüberwegs auf 100 Metern gefordert.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

  • #Wilkinghege
  • #Tempo 30
  • #Radverkehr
  • #Verkehrssicherheit
  • #Fußgängerüberweg

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