Gefragt
Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Ost erkundigt sich nach den geltenden Hilfsfristen für Feuerwehr und Rettungsdienst sowie deren Einhaltung in ausgewählten Straßen in Mauritz-Ost. Hintergrund sind Bedenken von Bürgerinnen und Bürgern, dass Rettungsfahrzeuge durch Nachverdichtung und zugeparkte Straßen behindert werden könnten.
Antwort der Verwaltung
Die Stadtverwaltung teilt mit, dass für das Einsatzkerngebiet Münster-Ost eine Hilfsfrist von acht Minuten vorgegeben ist, die in 90 Prozent der Fälle im Jahresdurchschnitt erreicht werden soll. Für die konkret genannten Straßenzüge im Ausrückebereich der Feuer- und Rettungswache 2 sind keine signifikanten Fristüberschreitungen dokumentiert, wenngleich wegen geringer Fallzahlen keine statistische Einzelauswertung möglich ist. Allerdings stellt die Feuerwehr stadtweit ein kontinuierliches Absinken des Zielerreichungsgrades fest, weshalb die Standortstrukturen über Bedarfspläne angepasst werden.
- Die Hilfsfrist für Einheiten der Feuerwehr und des Rettungsdienstes beträgt im Einsatzkerngebiet acht Minuten.
- Die Hilfsfrist soll in 90 Prozent der Fälle im Jahresdurchschnitt eingehalten werden.
- Der Bedarfsplan für den Rettungsdienst wurde am 14. Dezember 2022 vom Rat verabschiedet.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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