Gefragt
Die CDU-Fraktion fragt nach den Gründen für eine Engstelle an einem sanierten Feldweg parallel zur Gittruper Straße sowie nach einer fehlenden Radwegebeschilderung. Da große landwirtschaftliche Maschinen die Überfahrt an einem Durchlass kaum passieren können und Radfahrende mangels Ausschilderung auf die Kreisstraße ausweichen, bittet sie um Klärung.
Antwort der Verwaltung
Die Verwaltung erklärt, dass eine Ausweisung der Strecke im Radverkehrsnetz NRW nicht geplant ist, da bereits andere, touristisch attraktive Routen ausgeschildert sind. Das Brückenbauwerk wurde nicht neu errichtet, sondern lediglich am Bestand aus dem Jahr 1965 mit einem vorgeschriebenen Schutzgeländer nachgerüstet. Wegen der baulichen Gegebenheiten und der nötigen Fundamentsicherung war im Bestand keine größere Durchfahrtsbreite als vier Meter umsetzbar.
- Das Bestandsbauwerk am Beckschemsbach stammt aus dem Jahr 1965.
- Das Geländer zur Absturzsicherung muss bei vorhandenem Radverkehr eine Mindesthöhe von 1,30 Metern aufweisen.
- Die baulich maximal mögliche Durchfahrtsbreite zwischen den Fundamenten beträgt 4,00 Meter.
- Bei Neubauten von ländlichen Wegen wird regulär eine Fahrbahnbreite von 4,50 Metern vorgesehen.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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Termine aus den Kalendern der Parteien, automatisch abgerufen – Angaben ohne Gewähr.