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Anfrage AFO/0020/2021 · Bezirksvertretung Münster-Ost · 11. November 2021 · TOP 8.2

Kiebitzgebiet Baugebiet Kötterstraße (V/0348/2021 Bebauungsplan Nr. 623 Handorf - nördlich Kötterstraße)

Anfrage und Antwort – von einer KI zusammengefasst
Gefragt
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL erkundigt sich nach dem Schutz und dem Ausgleich für Kiebitzbrutpaare im geplanten Baugebiet nördlich der Kötterstraße in Handorf.
Antwort der Verwaltung
Die Verwaltung teilt mit, dass derzeit eine artenschutzrechtliche Prüfung erarbeitet wird, um Flächenbedarfe für den Kiebitzschutz zu bestimmen. Für den artenschutzrechtlichen Ausgleich stehen im näheren Umfeld keine geeigneten städtischen Flächen bereit, und zwei Flächen in Telgte wurden als ungeeignet eingestuft. Da alternative Flächenvorschläge der NABU-Naturschutzstation nicht im städtischen Eigentum liegen, gibt es bislang noch keine Lösung; die Prüfung wird im weiteren Bebauungsplanverfahren fortgesetzt.
Zahlen
  • 2020 wurden 3 Brutpaare im Planbereich und 1 Brutpaar südöstlich auf einer Ackerfläche erfasst.
  • 2021 wurden 5 Brutpaare im Planbereich und 1 Brutpaar auf der südlich angrenzenden Fläche erfasst.
  • Zwischen 2014 und 2021 war der Bereich um die Kötterstraße regelmäßig von 3 bis 10 Kiebitzpaaren besiedelt.

#Kiebitzschutz #Bebauungsplan #Artenschutz #Ausgleichsflächen #Handorf

Ausgewertet: Originalanfrage AFO/0020/2021 · StellungnahmeAmt67

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