Worum es geht
Die Förderregeln des kommunalen Hilfsfonds für Schwangere, Eltern und Kinder werden ab 2025 angepasst und das Budget gekürzt. Der Fachausschuss beschloss einstimmig eine geänderte Vorlage, nach der vorgeburtliche Hilfen nachrangig fließen und nachgeburtliche Leistungen für das zweite und dritte Lebensjahr entfallen.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.