Worum es geht
Die Richtlinien für den Sonderfonds „Hilfen für Schwangere, Eltern und Kinder“ wurden einstimmig mit Änderungen angepasst. Um städtische Einsparungen zu erzielen, entfallen künftig nachgeburtliche Hilfen ab dem zweiten Lebensjahr, und vorgeburtliche Leistungen fließen künftig erst, wenn vorrangige Bundesmittel ausgeschöpft sind.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.