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Sportausschuss · 27. November 2024 · TOP 6

Entgelte für die Nutzung städtischer Sportstätten nach den "Allgemeinen Nutzungsbedingungen": Erhöhung der Entgelte für städtische Sportstätten einschließlich der Tennis- und Speckbrettplätze mit wassergebundener Decke

Mehrheitlich beschlossen

Worum es geht

Für entgeltpflichtige Nutzungen städtischer Sportanlagen, einschließlich Tennis- und Speckbrettplätzen, steigen die Tarife zum 1. Januar 2025 um zehn Prozent. Der Sportausschuss beschloss die Erhöhung mehrheitlich. Die Anpassung betrifft nur zahlungspflichtige Gruppen und wird mit den gestiegenen Kosten für Unterhalt und Betrieb der städtischen Anlagen begründet.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.