Worum es geht
Für entgeltpflichtige Nutzungen städtischer Sportanlagen, einschließlich Tennis- und Speckbrettplätzen, steigen die Tarife zum 1. Januar 2025 um zehn Prozent. Der Sportausschuss beschloss die Erhöhung mehrheitlich. Die Anpassung betrifft nur zahlungspflichtige Gruppen und wird mit den gestiegenen Kosten für Unterhalt und Betrieb der städtischen Anlagen begründet.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.