Frisch Auf! Münster

Rat · 11. Dezember 2024 · TOP 16.5

Entgelte für die Nutzung städtischer Sportstätten nach den "Allgemeinen Nutzungsbedingungen": Erhöhung der Entgelte für städtische Sportstätten einschließlich der Tennis- und Speckbrettplätze mit wassergebundener Decke

Mehrheitlich beschlossen

Worum es geht

Die Entgelte für die Nutzung städtischer Sportstätten sowie von Tennis- und Speckbrettplätzen steigen ab dem 1. Januar 2025 um 10 Prozent. Dies hat der Rat mehrheitlich beschlossen, um gestiegene Kosten für den Betrieb und die Unterhaltung der Anlagen auszugleichen. Die Nutzung von Hallen- und Freibädern ist von dieser Tarifanpassung ausgenommen.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.