Frisch Auf! Münster

Hauptausschuss · 11. Dezember 2024 · TOP 10.5

Entgelte für die Nutzung städtischer Sportstätten nach den "Allgemeinen Nutzungsbedingungen": Erhöhung der Entgelte für städtische Sportstätten einschließlich der Tennis- und Speckbrettplätze mit wassergebundener Decke

Einstimmig beschlossen

Worum es geht

Der Hauptausschuss hat einstimmig eine zehnprozentige Erhöhung der Nutzungsentgelte für städtische Sportanlagen ab dem 1. Januar 2025 beschlossen. Die Anpassung betrifft unter anderem die kostenpflichtige Nutzung von Sporthallen sowie von Tennis- und Speckbrettplätzen, während Hallen- und Freibäder ausgenommen bleiben. Grund für die Anhebung sind die deutlich gestiegenen Kosten für die Unterhaltung und den Betrieb der städtischen Sportstätten.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.