Worum es geht
Der Fachausschuss hat die Hebesatzsatzung für die Gewerbe- und Grundsteuer ab dem Jahr 2025 mehrheitlich in geänderter Fassung beschlossen. Hintergrund der Debatte waren verfassungsrechtliche Fragen und Risiken bezüglich differenzierender Grundsteuer-Hebesätze nach Neuregelungen auf Bundes- und Landesebene. Die Entscheidung legt fest, nach welchen Sätzen die Grund- und Gewerbesteuer für Eigentümer und Betriebe künftig berechnet wird.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.