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Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft · 4. Dezember 2024 · TOP 7.3

Erlass einer Hebesatzsatzung für die Jahre 2025 ff.

Mehrheitlich geändert beschlossen

Worum es geht

Der Fachausschuss hat die Hebesatzsatzung für die Gewerbe- und Grundsteuer ab dem Jahr 2025 mehrheitlich in geänderter Fassung beschlossen. Hintergrund der Debatte waren verfassungsrechtliche Fragen und Risiken bezüglich differenzierender Grundsteuer-Hebesätze nach Neuregelungen auf Bundes- und Landesebene. Die Entscheidung legt fest, nach welchen Sätzen die Grund- und Gewerbesteuer für Eigentümer und Betriebe künftig berechnet wird.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.