Worum es geht
Die Novellierung der Vergnügungssteuer wurde vom Hauptausschuss einstimmig beschlossen, wodurch die allgemeine Vergnügungssteuer und die Apparatesteuer künftig in getrennten Satzungen geregelt werden. Die Neufassung passt die Vorgaben an aktuelle Spielgeräte an und sichert der Stadt jährliche Steuereinnahmen in Millionenhöhe.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.