Rat · 11. Dezember 2024 · TOP 37.1

Anpassung der Richtlinien Sonderfonds "Hilfen für Schwangere, Eltern und Kinder"

Vorlagen

Früherer Beschluss

Am 27.11.2024 im Ausschuss für Gleichstellung: einstimmig geändert beschlossen

Die Richtlinien für den Sonderfonds „Hilfen für Schwangere, Eltern und Kinder“ wurden einstimmig mit Änderungen angepasst. Um städtische Einsparungen zu erzielen, entfallen künftig nachgeburtliche Hilfen ab dem zweiten Lebensjahr, und vorgeburtliche Leistungen fließen künftig erst, wenn vorrangige Bundesmittel ausgeschöpft sind.

Zum Beschluss

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.