Worum es geht
Der Hauptausschuss hat die geänderte Gewässergebührensatzung und die Gebührensätze für das Jahr 2025 einstimmig beschlossen. Die umlagefähigen Gesamtkosten von rund 864.500 Euro werden auf die beitragspflichtigen Grundstücke in den sechs münsterschen Unterhaltungsgebieten verteilt. Zudem wurde der Berechnungsbegriff in der Satzung rechtlich von versiegelten auf befestigte Flächen angepasst.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.