Worum es geht
Der Rat hat die Änderung der Gewässergebührensatzung und die neuen Gebührensätze für das Jahr 2025 einstimmig beschlossen. Dabei wird unter anderem der Begriff der versiegelten Fläche rechtlich durch den Begriff der befestigten Fläche ersetzt. Auf die Grundstücke in den sechs Unterhaltungsgebieten Münsters wird im kommenden Jahr ein Aufwand von insgesamt rund 864.500 Euro umgelegt.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.