Worum es geht
Einstimmig beschloss der Ausschuss die Änderung der Gewässergebührensatzung und die Gebührensätze für das Jahr 2025. Dabei wird der umlagefähige Aufwand für die Pflege fließender Gewässer in sechs Unterhaltungsgebieten auf die beitragspflichtigen Grundstücke verteilt. Zudem wurde die Begrifflichkeit im Einklang mit dem Landeswassergesetz auf befestigte Flächen angepasst.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.